Anforderungen

Unsere Kriterien

  1. Die Gesuche sind schriftlich über den Postweg einzureichen (der Posteingang wird nicht bestätigt).
  2. Für Einzelfallgesuche sind genaue Angaben zur Person zu machen (Name, Vorname, Wohnort, Alter, Vorfallbeweis, Lebenssituation, finanzielle Verhältnisse usw.).
  3. Die Gesuche sind von einer fachlich qualifizierten und volljährigen Person die in der Schweiz lebt einzugeben (Eltern, Therapeutin, Ärztin, Fachpersonen Soziales, Vorsorgeberatung usw.).
  4. Der Vorfall der Hirnschädigung ist mit Angabe des genauen Datums einzugeben.
  5. Sie helfen uns, wenn Sie uns einen konkreten Hinweis oder einen Frankenbetrag angeben, für welchen der Unterstützungsbetrag eingesetzt werden soll (z.B. Anteil an Selbstbehalt Medikamente, Anteil an AHV-Mindestbeitrag, Anteil an Krankenkassenselbstbehalte, Anteil an private Grundausbildung, Sportanlass…).
  6. Die wichtigsten Unterlagen/Rechnungen sind als Kopie beizulegen. Legen Sie einen Einzahlschein bei.

Unterstützung von Projekten

Für Unterstützung von Projekten die den Zweck der Vereinigung erfüllen, gelten ähnliche Anforderungen wie bei einer Einzelfallhilfe.

  1. Anfragen und alle nötigen Unterlagen sind per Postweg einzugeben.
  2. Gelangt ein Projekt in die Öffentlichkeit (Presse, Radio usw.), so ist die Kommunikation mit der Geschäftsstelle Wurzelflug abzusprechen.
  3. Alle Gesuche sowohl für „Einzelfallhilfen“ und „Unterstützung von Projekten“ werden im Vorstand behandelt und entschieden. Eine Ablehnung eines Gesuches wird auf Wunsch begründet. Es wird keine weitergehende Korrespondenz geführt.

Alle Gesuche werden vertraulich behandelt.

Es werden keine Gesuche für Genuss- und Suchtmittel oder für Luxus angenommen.